Beschlussvorlage - VO/1/0272/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Bürgermeister Ploen hat einen Betrag in Höhe von 400,00 € für die Städtepartnerschaft mit Grobina gespendet.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bei Beträgen in Höhe von 100,00 bis 1.000 Euro. Da die aufgeführte Spende diesen Betrag nicht überschreitet, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die Spende von Herrn Bürgermeister Jörg Ploen für die Städtepartnerschaft anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...