Beschlussvorlage - VO/2/0106/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2016 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2016 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Eine Nichtanpassung der Realsteuerhebesätze auf den Landesdurchschnitt löst einen Einnahmeverzicht von ca 103.500jährlich aus. Es wird somit eine Erhöhung der Realsteuern auf folgende Hebesätze empfohlen:

 

Grundsteuer A von 280 % auf 300 % ca. +4.200 €

Grundsteuer Bvon 360 % auf 380 %ca. +19.300 €

Gewerbesteuervon 320 % auf 340 %ca. +80.000 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2016 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A ) in der vorliegenden Fassung mit einer Erhöhung der Realsteuern auf folgende Hebesätze:

Grundsteuer A auf …….%

Grundsteuer B auf …….%

Gewerbesteuer auf ……%

 

B ) ohne eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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