Informationsvorlage - VO/3/0128/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 29.09.2015 bezüglich einer möglichen Aufwandsentschädigung für Feuerwehrleute werden folgende Informationen mitgeteilt:

 

Zu 1. Zulässigkeit, ob eine Gemeinde in der Haushaltssicherung eine weitere freiwillige Leistung dieser Art tätigen kann

Nach Mitteilung der Kämmerei im Hause kann eine Kommune auch bei einem bestehenden Haushaltssicherungskonzept freiwillige Leistungen beschließen. Diese Leistungen sind im Haushaltssicherungskonzept aufzuführen. Zu beachten ist, dass bei einer Fehlbetragszuweisung sämtliche freiwillige Leistungen der Kommune vom Zuweisungsbetrag abgezogen werden.

 

Zu 2. Feststellungen von Kommunen mit vergleichbaren Regelungen wie im Antrag

Es wurden zwei Kommunen mitgeteilt, bei denen es vergleichbare Regelungen geben soll. Auf Nachfragen beim Amt Schwaan und der Stadt Neustrelitz konnten die Angaben nicht bestätigt werden. Es ist uns derzeit keine Kommune bekannt, die eine vergleichbare Regelung hat.

 

Zu 3. Prüfung, ob gleichzeitig Aufwandsentschädigungen für Lehrgangsbesuche neben der beantragten Entschädigung für Einsätze auch geregelt werden können.

Auch hier handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Kommune – Entscheidung Gemeindevertretung

 

Zu 4. Zur Kostenermittlung ist der Umfang der möglichen Entschädigung aus den Jahren 2013/2014 für geleistete Einsätze sowie Lehrgangsbesuche zu ermitteln.

Durch den Gemeindewehrführer wurden die Einsatzzahlen sowie Lehrgangsbesuche für die Jahre 2013 und 2014 aufgelistet. Diese Übersichten werden in der Anlage beigefügt.

2013: 60 Feuerwehreinsätze (986 Kameraden), 40 Lehrgänge

2014: 58 Feuerwehreinsätze (899 Kameraden), 59 Lehrgänge

 

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Anlagen

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