Beschlussvorlage - VO/3/0134/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.

Laut §11 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1,- bis 1.000,-€.

Da die aufgeführte Spende 483,14€ beträgt, kann der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme der Spende treffen.

 

Sachspende:

Spender: Garten und Landschaftsbau H.-J.-Wilken

Wert: 483,14 €

Datum: 01.02.2016

Brunnenreinigung vor dem Kochschen Haus   

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Firma Garten und Landschaftsbau H.-J.-Wilken im Wert von 483,14 € anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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