Beschlussvorlage - VO/4/0290/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg beabsichtigt die Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen (FNDs) im Landkreis Nordwestmecklenburg. Dabei handelt es sich um Unterschutzstellungen von 54 FNDs aufgrund von Beschlüssen aus den Jahren 1979 – 1990. Vorwiegend handelt es sich dabei um Seen, Teiche, Sölle, Moore, Feuchtwiesen. Der Schutzstatus entspricht nicht mehr dem heutigen Recht.

Zudem ist die Schutzkategorie Flächennaturdenkmal nicht mehr im Bundesnaturschutzgesetz enthalten. Rechtssichere Zuordnung aufgrund von allgemeinen Lagebeschreibungen sind auf dieser Basis nicht möglich.

Heute befinden sich von den 54 Flächennaturdenkmalen 7 in Naturschutzgebieten, 15 in Landschaftsschutzgebieten, 27 in gesetzlich geschützten Biotopen, 2 in FFH-Gebietsflächen und unterliegen dem gesetzlichen Schutz. § FNDs konnten nicht zugeordnet werden.

 

Die untere Naturschutzbehörde beteiligt hiermit die betroffenen Gemeinden und bittet zum Entwurf der Sammelverordnung um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 12.04.2016.

 

Eine Bekanntmachung der Sammelverordnung für die Öffentlichkeit erfolgt parallel im Amtsblatt des Amtes Schönberger Land.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg hat zum Entwurf der Sammelverordnung zur Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...