Informationsvorlage - VO/6/0034/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt  (KPG M-V)  sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfungstätigkeit des Ausschuss einmal jährlich in der Stadtvertretung berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfungen.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 der Stadt Schönberg, sowie der Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen zum 01.01.2012 der Stadt Schönberg liegt den jeweiligen Beschlussvorlagen zu den Eröffnungsbilanzen bei.

 

Erläuterungen zur Durchführung der Prüfungen und der in den Prüfungsberichten dargelegten Feststellungen werden während der Sitzung der Stadtvertretung durch den Ausschussvorsitzenden gegeben.

 

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