Beschlussvorlage - VO/2/0133/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schönberg für das Jahr 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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26.04.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Bereit
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Bereit
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Stadt Schönberg beabsichtigt, den Bau einer Kindertagesstätte nicht durch den zukünftigen Träger, sondern selbst zu realisieren. Aus diesem Grund ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,3 MB
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