Beschlussvorlage - VO/1/0302/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG M-V wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita „Peermoor“ in Herrnburg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 30.03.2016 statt. Die Gemeinde Lüdersdorf wurde durch das Amt Schönberger Land vertreten. Die Notwendigkeit der Verhandlung ergab sich durch einen neuen Mietvertrag zwischen Träger und Gemeinde sowie Tarifsteigerungen im Personalkostenbereich.

 

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Kindergarten Herrnburg

ganztags

451,92 €

Peermoor/

Teilzeit

320,55 €

Diakonie

halbtags

254,86 €

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Krippe Herrnburg

ganztags

872,28 €

Peermoor/

Teilzeit

589,62 €

Diakonie

halbtags

448,29 €

 

Die Betriebserlaubnis ist für 81 Kindergartenkinder und 24 Kinderkrippenkinder ausgelegt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe und den Kindergarten der Kindertagesstätte „Peermoor“ in Herrnburg ab 01.04.2016:

 

1. Kindergarten

Einrichtung/

Betreuungsart

WSA

Träger

 

ab

 

 

01.04.2016

Kindergarten Herrnburg

ganztags

157,96 €

Peermoor/

Teilzeit

121,78 €

Diakonie

halbtags

105,43 €

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

ab

 

 

01.04.2016

Kindergarten Herrnburg

ganztags

157,96 €

Peermoor/

Teilzeit

121,77 €

Diakonie

halbtags

105,43 €

 

2. Kinderkrippe

Einrichtung/

Betreuungsart

WSA

Träger

 

ab

 

 

01.04.2016

Krippe Herrnburg

ganztags

302,64 €

Peermoor/

Teilzeit

217,31 €

Diakonie

halbtags

176,15 €

 

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Elternbeitrag

Träger

 

ab

 

 

01.04.2016

Krippe Herrnburg

ganztags

302,64 €

Peermoor/

Teilzeit

217,31 €

Diakonie

halbtags

176,14 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Eine Überarbeitung des Produktes 36100 (Wohnsitzanteile) inklusive neuer Entgelte ist bereits in den laufenden Haushaltsberatung mit aufgenommen worden.

 

 

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Anlagen

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