Beschlussvorlage - VO/1/0305/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Erweiterung der Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 04.06.2015 folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Zur Durchführung des Neubaus/Ersatzbaus der Kindertagesstätte „Regenbogen" übernimmt die Stadt Schönberg eine Ausfallrgschaft in Höhe von 2.900.000 € zu Gunsten des Verein Haus des Kindes e.V. .
  2. Das für den Neubau der Kindertagesstätte vorgesehene Grundstück übergibt die Stadt dem Verein Haus des Kindes e.V. auf Basis eines Erbbaurechtes. Der Wert des Grundstückes wird mit ca. 120.000 € berechnet. Die Stadt verzichtet auf den Erbbauzins für die Dauer von 10 Jahren. Danach ist die Zahlung des Erbbauzinses neu zu verhandeln.
  3. Mit dem Verzicht auf den Erbbauzins liegt die Verantwortung für den Rückbau vorhandener baulicher Einrichtungen in Verantwortung des Vereines.
  4. Die Stadt Schönberg übernimmt die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4. Hierzu wurden im Haushaltsplan 2014 bereits Planungskosten in Höhe von 150.000 € zur Verfügung gestellt.
  5. Im Fall einer Förderung des Vorhabens wird der dafür ggfs. notwendige kommunale Ko-Finanzierungsanteil mit den durch die Stadt getragenen Planungskosten verrechnet.

 

Der Verein Haus des Kindes e.V. hatte sich zum Bau der Einrichtung und zum anschließenden Betrieb bereiterklärt. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine Zusage von Fördermitteln, da die notwendige Förderrichtlinie noch immer nicht veröffentlicht wurde.

In einer Vorbesprechung mit den Vorsitzenden der Fraktionen und Vereinsvertretern wurde deutlich, dass der Verein nach jetzigem Kenntnisstand von einem eigenen Bauvorhaben absehen möchte.

 

Die Aufstockung der Betreuungsplätze ist auch weiterhin notwendig.

 

Damit ist erneut zu entscheiden, in welcher Form die Erweiterung der Kindertagesstättenplätze realisiert werden kann. Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wird verwaltungsseitig kurzfristig gerechnet. Da die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel begrenzt ist, kommt es auf eine rasche Antragstellung an.

Variante1:

Die Stadt Schönberg beauftragt einen Dritten mit dem Bau

(und ggf. der  anschließenden Vermietung an einen Träger).

Vorteil/Nachteil:Die Stadt ist von der Bauausführung freigestellt.

Der Auftrag zur Vergabe an einen Dritten muss ausgeschrieben werden, es könnte ein weiterer zeitlicher Verzug entstehen - damit wäre das Erlangen von Fördermittel ist fraglich. Die Auswirkungen auf die Platzkosten sind zum jetzigen Zeitpunkt unbestimmt.

 

Variante 2:

Die Stadt sucht einen weiteren Träger, der eigenständig baut und die Einrichtung betreibt.

Vorteil/Nachteil:Hier wäre zumindest ein Interessenbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft erforderlich.

Ggf. müsste auch der Standort überdacht werden. Der Bau selbst obliegt dem Träger.

 

Variante 3:

Die Stadt baut selbst und vergibt an einen Träger.

Vorteil/NachteilEs ist die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung notwendig. Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden. Der Förderantrag wird unmittelbar nach Veröffentlichung der Richtlinie gestellt. Die Stadt kann das Bauvorhaben und die Baudurchführung begleiten. Über die Höhe der Miete kann die Höhe der Platzkosten zum Teil beeinflusst werden.

 

In der Vorbesprechung wurde sich mehrheitlich für die Bau der Einrichtung durch die Stadt Schönberg ausgesprochen. Dies würde zur geringsten Verzögerung bei der Realisierung führen. Eine entsprechende Nachtragshaushaltssatzung ist vorbereitet und befindet sich in den Gremien zur Beratung.

Ferner sollte der Beschluss der Stadtvertretung vom 04.06.2015 aufrechterhalten werden, um bis zur Beantragung der Fördermittel eine entsprechende Option für den Verein Haus des Kindes offen zu halten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt, den Neubau/Erweiterungsbau der Kindertagesstätte Regenbogen auf der Grundlage der bestehenden Planung selbst durchzuführen und die in der neuen Einrichtung entstehenden Plätze an einen Träger zu vergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Gesamtbaukosten (aktualisiert) 3.100.000 €,

Förderung ELER1.600.000 €

Eigenkapital1.500.000 €

 

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