Beschlussvorlage - VO/3/0135/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von einer Spende - Spielplatzkontrollen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Steinbrück
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V entscheidet über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung oder der Hauptausschuss.
Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Gem. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg hat Entscheidungen über die Annahme von Spenden grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Der Hauptausschuss ist ermächtigt über die Annahme einer Spenden bis zu einer Höhe von 1.000,-- € zu entscheiden, darüber hinaus entscheidet die Stadtvertretung.
Da die aufgeführte Spende 1.000,-- € übersteigt, hat die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.
Sachspende:
Spender: Garten und Landschaftsbau H.-J.-Wilken
Wert: 2.475,20 €
Datum: 26.02.2016
Spielplatzkontrollen. Lübecker-Str. (2xwöchentlich) und Arno-Esch-Str. (1xwöchentlich)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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449,6 kB
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