Beschlussvorlage - VO/3/0135/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V entscheidet über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung oder der Hauptausschuss.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Gem. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg hat Entscheidungen über die Annahme von Spenden grundsätzlich die Stadtvertretung zu treffen. Der Hauptausschuss ist ermächtigt über die Annahme einer Spenden bis zu einer Höhe von 1.000,-- € zu entscheiden, darüber hinaus entscheidet die Stadtvertretung.

Da die aufgeführte Spende 1.000,-- € übersteigt, hat die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.

 

Sachspende:

Spender: Garten und Landschaftsbau H.-J.-Wilken

Wert: 2.475,20 €

Datum: 26.02.2016 

Spielplatzkontrollen. Lübecker-Str. (2xwöchentlich) und Arno-Esch-Str. (1xwöchentlich)

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Firma Garten und Landschaftsbau H.-J.-Wilken im Wert von 2.475,20 € anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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