Beschlussvorlage - VO/3/0140/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Anlage wird der Entwurf der Satzung der Stadt Schönberg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vorgelegt. In § 3 Nr. 3 der Satzung wurden die Werbeträgerstandorte, analog der Wahlwerbung in 2014, aufgenommen. Von Seiten der Verwaltung wird allerdings empfohlen, die Auflistung um einen weiteren Standort zu ergänzen. Dieser könnte sich z.B. in der Lindenstraße (vor dem Wohnhaus Nr. 23-27) oder Lübecker Straße (Höhe Kinoplatz) befinden. Den Berechtigten wird in der Satzung eine Fläche von 2 m² je Werbeträgerstandort zur Verfügung gestellt. Bei einer Plakatgröße von A1 entspricht das eine Anzahl von 4 Plakaten pro Standort, um dem Anspruch der Berechtigten auf eine angemessene Wahlsichtwerbung gerecht zu werden.

 

Eine Begrenzung der Anzahl der Großflächenplakate wird verwaltungsseitig nicht empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die vorliegende Satzung der Stadt Schönberg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Material- sowie Personalkosten für Herstellung und Aufbau (geschätzte Kosten werden am Sitzungsabend vorgelegt.)

 

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Anlagen

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