Beschlussvorlage - VO/3/0140/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schönberg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Anlage wird der Entwurf der Satzung der Stadt Schönberg zur Verfahrensweise über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vorgelegt. In § 3 Nr. 3 der Satzung wurden die Werbeträgerstandorte, analog der Wahlwerbung in 2014, aufgenommen. Von Seiten der Verwaltung wird allerdings empfohlen, die Auflistung um einen weiteren Standort zu ergänzen. Dieser könnte sich z.B. in der Lindenstraße (vor dem Wohnhaus Nr. 23-27) oder Lübecker Straße (Höhe Kinoplatz) befinden. Den Berechtigten wird in der Satzung eine Fläche von 2 m² je Werbeträgerstandort zur Verfügung gestellt. Bei einer Plakatgröße von A1 entspricht das eine Anzahl von 4 Plakaten pro Standort, um dem Anspruch der Berechtigten auf eine angemessene Wahlsichtwerbung gerecht zu werden.
Eine Begrenzung der Anzahl der Großflächenplakate wird verwaltungsseitig nicht empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,1 kB
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