Beschlussvorlage - VO/4/0317/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Schönberg hat in ihrer letzten Sitzung den Erwerb des Betriebes in der Rottensdorfer Straße, Gemarkung Schönberg, Flur 1, Flurstücke 497/7; 497/23 und 497/24 beschlossen. Für die wirtschaftliche Entwicklung des gesamten Gewerbegebietes und vor dem Hintergrund eines konkreten Ansiedlungsbegehrens soll nun ein Förderantrag zur Revitalisierung der gewerblichen Fläche beim Wirtschaftsministerium bzw. Landesförderinstitut gestellt werden.

Die Rückbaumaßnahmen belaufen sich nach bisheriger Grobkostenschätzung auf ca. 500.000 €.

Im Rahmen des Förderprogrammes gemäß Infrastrukturrichtlinie kann es zu einer Förderquote in der Regel bis zu 60 % geben, hier sogar bis zu 90%, insbesondere bei einer Revitalisierung von Altstandorten. Vorabstimmungen erfolgten hierzu am 8. April 2016 im Wirtschaftsministerium.

Der verbleibende Eigenanteil für die Stadt kann durch die LGE MV im Rahmen des Entwicklungs-/Treuhandvertrages ggf. vorfinanziert werden. Eine entsprechende Vertragsanpassung wird zurzeit vorbereitet.

Zusätzliche Haushaltsmittel für 2016 sind nicht einzuplanen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg stellt den Förderantrag zur Revitalisierung des Altstandortes an der Rottensdorfer Straße. Der Kostenanteil der Stadt kann durch den Entwicklungsträger LGE MV vorfinanziert werden. Einer entsprechenden Änderung der Entwicklungs-und Treuhandvertrages ( in Vorbereitung ) wird zugestimmt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine in 2016

 

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