Beschlussvorlage - VO/4/0319/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - Entwurf Kapitel 6.5 Energie - erste Stufe des Beteiligungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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26.04.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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12.05.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg hat den Beschluss gefasst, das Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) von 2011 für das Kapitel 6.5 Energie fortzuschreiben. Neugefasst sind unter anderem auch die raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete von Windenergieanlagen.
Die Unterlagen bestehen aus dem Text des Entwurfes für das Kapitel 6.5 Energie, dem Kartenteil mit Übersichtskarte, der Tabellenübersicht der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen und 20 Kartenblättern sowie dem „schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept“.
Gleichzeitig hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die erste Stufe der Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 und § 7 Abs. 2 Landesplanungsgesetz M-V durchzuführen.
Der Entwurf der Teilfortschreibung des RREP wird hierzu in der Zeit vom 29.02.2016 – 30.05.2016 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung findet im Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg in Schwerin, in den Verwaltungen der Ämter, amtsfreien Städte und Gemeinden der Planungsregion, im Stadthaus der Landeshauptstadt Schwerin, an den Verwaltungsstandorten der Kreisverwaltung Nordwestmecklenburg in Grevesmühlen und Wismar sowie an den Verwaltungsstandorten des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Ludwigslust und Parchim statt.
Somit liegt ein Exemplar des Entwurfes im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4 in 23923 Schönberg, OG an der Aushangtafel zur öffentlichen Einsicht aus. Ein weiteres Entwurfsexemplar wurde jedem Bürgermeister zur Verfügung gestellt. Zudem sind die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes über Internet unter http://www.raumordnung-mv.de sowie unter http://www.westmecklenburg-schwerin.de/ einsehbar.
Bereits im Frühjahr 2015 konnte die Stadt Schönberg sich im Rahmen einer informellen Vorabbeteiligung der Gemeinden äußern. Das vorhandene Windeignungsgebiet war hier als Bestand dargestellt. Hinweise und Äußerungen seitens der Stadt Schönberg wurden nicht weiter vorgebracht.
Im jetzigen Programm ist das Bestandsgebiet für zukünftig nicht mehr enthalten. Hierzu sind in der Begründung auf Seite 6-10 gesonderte Vorgehensweisen erläutert.
Die Stadt Schönberg ist nun im Rahmen der 1. Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Hinweise oder Anregungen können bis zum 30.05.2016 abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Zur Erarbeitung und Vorbereitung einer Stellungnahme in der Stadtvertretung der Stadt Schönberg sind Auszüge aus dem Programm in der Anlage beigefügt. Sie dienen der Diskussion.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,3 MB
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