Beschlussvorlage - VO/3/0144/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Entsprechend der Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz – Maurine und der Stadt Schönberg vom 01.12.2014/04.06.2015 erfolgt die Fertigstellung des Gewässerausbaus in Kleinfeld in 2 Bauabschnitten. Die Gesamtbaumaßnahme wird gefördert durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Der Wasser –und Bodenverband hat als Vorhabenträger für die Stadt Schönberg den  ersten Bauabschnitt (außerhalb der Ortslage) fertig gestellt, dazu fand am 28.04.2016 die Abnahme statt.

Der II. Bauabschnitt( innerhalb der Ortslage Kleinfeld) war geplant gemeinsam mit der Straßenausbaumaßnahme auszuführen. Leider wurde für das Jahr 2016 keine Förderung für die Dorferneuerung der Ortslage Kleinfeld durch den Landkreis Nordwestmecklenburg bewilligt, für den Gewässerausbau liegt der Förderbescheid  dem Wasser-und Bodenverband seit Dezember 2015 vor.

Der Bewilligungszeitraum für den Gewässerausbau endet am 31.12.2016, so dass diese Maßnahme ausgeschrieben wurde.

Am 14.04.2016 fand für den II. Abschnitt des Gewässerausbaus die Submission statt.

Die Baukosten nach Submission  überschreiten die geschätzten Baukosten.

Durch den WBV wurde der Antrag auf Erhöhung  der Fördersumme beim STALU auf Grund des Ausschreibungsergebnisses gestellt, eine Nachförderung wurde in Aussicht gestellt.

Vorausgesetzt dass die Änderung bewilligt wird, entfällt auf die Stadt Schönberg ein zusätzlicher Eigenanteil  als überplanmäßige Ausgabe  in Höhe von  9.400,00 EUR. Die Zuschlagsfrist endet

am 15.05.2016. Vor Auftragserteilung durch den WBV ist der Beschluss zur Absicherung des Eigenanteils erforderlich.

Gesamt Eigenanteil :      54.338,11 EUR

HH 2016 :                       45.000,00 EUR

Üpl Mittel:      rund            9.400,00 EUR

Da der geplante Straßenbau in 2016 nicht umgesetzt werden kann wegen fehlender Fördermittel wird vorgeschlagen die überplanmäßigen Mittel aus den eingestellten Mitteln für den Straßenbau zu decken.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt für den Gewässerausbau Kleinfeld eine überplanmäßige Ausgabe von 9.400,00 EUR.

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel erfolgt aus den nicht verbrauchten Mittel der Haushaltsstelle 54101/0960000 /Projekt 4 (DE Kleinfeld).  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Ausgabe Gewässerausbau Kleinfeld, die Deckungsquelle – nicht verbrauchte Mittel aus 54101/0960000. Projekt 4 zu Gunsten der HHST 55201/78590960

 

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