Beschlussvorlage - VO/2/0141/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltungsgebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes müssen jährlich kalkuliert und somit die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge geändert werden. Die Gebührenbescheide für 2014 werden nach Beschluss der Änderungssatzung durch die Steuerabteilung erstellt. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die 3. Änderung zur Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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