Beschlussvorlage - VO/4/0332/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 für das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße geführt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 05. Januar 2016 bis zum 05. Februar 2016 vorgenommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde parallel vorgenommen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgte.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.

Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit liegen nicht vor.

Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden.

 

Im Zusammenhang mit der Abwägung wurde insbesondere die Bewertung von den in Anspruch genommenen Flächen und den bisherigen Rechtsfestsetzungen vorgenommen. Es werden Flächen mit Anpflanzgeboten und Flächen, die in der bisher rechtskräftigen Plansatzung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur, Landschaft  und Boden festgesetzt sind, in Anspruch genommen. Der Ausgleich für die Einzelbäume, die zum Teil Flächen mit Anpflanzgeboten und Flächen für Maßnahmen sind, erfolgt je nach Erfordernis der Rodung gemäß Antragsverfahren. Hinsichtlich der Anpflanzflächen sind alternative Flächen im  adäquaten Umfang im Baugebiet zu nutzen; andernfalls wird der Innenverdichtung Vorrang eingeräumt und eine  Herrichtung von Anpflanzflächen in reduziertem Umfang hingenommen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen im WA-Gebiet wird entsprechend berücksichtigt und die Zuordnung der Stellplätze zum Wohngebäude erfolgt. Leitungsverläufe sind im zukünftigen Verfahren zu beachten.

 

Die gegebenen Stellungnahmen und Hinweise finden in den Planunterlagen der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Auswertung der Stellungnahmen (sh. Anlage Abwägungsbeschluss) Berücksichtigung. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB notwendig. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß Hauptsatzung tritt diese Satzung in Kraft.

Die Bebauungsplanänderung wurde im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Die Bebauungsplanänderung ist im Teilbereich 1 nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Somit ist der Flächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Schönberg unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.              
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen,

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Schönberg zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage (Abwägungstabelle) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Schönberg die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 der Stadt Schönberg r das Gebiet Dassower Straße bis Mittlere Feldstraße, bestehend aus Planzeichnung - Teil A und Text - Teil B, als Satzung.             
Das Plangebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 gliedert sich in 2 Teilbereiche.

Der Teilbereich 1 wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch den äußeren Rand der Lindenstraße,

-          südlich:durch die Parkanlage des Wohngebietes,

-          südwestlich:durch den Böschungsbereich des vorhandenen Teiches,

-          westlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 23.

Der Teilbereich 2 betrifft die Regionale Schule mit Grundschulteil in Schönberg, Dassower Straße 10 und wird wie folgt begrenzt:

-          nordöstlich:durch die vorhandene Wohnbebauung Lindenstraße 7-9,

-          südöstlich:durch die Dassower Straße,

-          südwestlich:durch die öffentliche Stellplätze und Stellplätze des vorhandenen Diskounters (Lidl),

-          nordwestlich:durch die 100m-Bahn des Schulsportplatzes.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

6.Die Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 für die Teilfläche 1 der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 001 zu berichtigen.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...