Beschlussvorlage - VO/1/0330/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Firma „Spedition Burchardt KG mbh“ hat ein Garten-Gerätehaus im Wert von 642,60 € für die Schule in Dassow gespendet.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 100 € - 1.000 €. Somit ist hier der Hauptausschuss zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Dassow beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Firma „Spedition Burchardt KG mbh“ in Höhe von 642,60 € für die Schule Dassow anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- Aufnahme in die Anlagenbuchhaltung

 

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