Beschlussvorlage - VO/1/0339/2016

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Steffen Heyne (Schornsteinfeger) aus Dassow hat für das Schulfest 2016 der Schule Dassow Bratwurst im Wert von 245,- € gespendet.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 100 € - 1.000 €. Somit ist hier der Hauptausschuss zuständig.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Dassow beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende von Herrn Steffen Heyne in Höhe von 245,- € für die Schule Dassow anzunehmen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

- Entlastung des Schulhaushaltes

 

Loading...