Beschlussvorlage - VO/1/0339/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Sachspende für die Schule Dassow (hier: Schulfest 2016)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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13.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Steffen Heyne (Schornsteinfeger) aus Dassow hat für das Schulfest 2016 der Schule Dassow Bratwurst im Wert von 245,- € gespendet.
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 100 € - 1.000 €. Somit ist hier der Hauptausschuss zuständig.
