Beschlussvorlage - VO/1/0317/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 18.05.2016 fand ein Gespräch mit Herrn Clasen vom Steuerbüro Freund & Partner im Amtsgebäude statt. Herr Clasen berichtete von neuen Regelungen im Umsatzsteuerrecht ab dem Jahr 2016. Von diesen neuen Umsatzsteuerregelungen sind die zu erhebenden Benutzungsentgelte der Palmberg-Halle betroffen. Folgende Rechtsgrundlagen werden benannt:

- § 2 b Umsatzsteuergesetz

- Urteil Finanzgericht Münster vom 23.04.2015

- Urteil Finanzgericht Baden-Württemberg vom 13.03.2015

 

Im Ergebnis müssen alle Benutzungsentgelte mit einer Umsatzsteuer versehen werden. In den aktuellen Abrechnungen werden nur die Entgelte für die Werbeflächen und Veranstaltungen von Firmen mit einer Umsatzsteuer veranlagt. Nach den neuen Regelungen sind auch für alle wöchentliche Nutzungen, außer Schulsport der Schulen in eigener Trägerschaft, 19% Umsatzsteuer abführen. Ausgenommen sind die Schulen des Landkreises, da hier eine vertragliche Befreiung im Rahmen eines Betriebskostenzuschusses vorliegt.

Der Stadt Schönberg bieten sich hier zwei Möglichkeiten:

 

1. Entgelte nicht verändern und die Umsatzsteuer zusätzlich veranlagen.

Dies würde zur Folge haben, dass Institutionen, die nicht vorzugssteuerabzugsberechtigt sind, eine effektive Erhöhung der Entgelte um 19% haben.

 

2. Entgelte (für z.B. ortsansässige Vereine) werden inklusive der 19 % erhoben.

Hierbei würde sich die Zahlungshöhe für den Nutzer nicht verändern. Jedoch mindert sich der Ertrag (Entgelt) im Produkt, da weniger Einnahmen generiert werden. Die nun enthaltenen 19 % Umsatzsteuer werden an das Finanzamt abgeführt.

 

Die Benutzungs-und Entgeltordnung für die Palmberg-Halle wird entsprechend der Beschlusslage geändert.

Die Umsatzsteuerbelastung für die Stadt steigt aber nicht erheblich, da gleichzeitig die Erstattungsbeträge aus Umsatzsteuer in höheren Umfang geltend gemacht werden können.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung Schönberg beschließt keine Veränderungen der Entgelte. Zusätzlich               werden 19% Umsatzsteuer auf alle neu-umsatzsteuerpflichtigen Entgelte erhoben.

 

oder

 

2.Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Veränderung der Entgelte unter Berücksichtigung der Reduzierung der 19%igen Umsatzsteuerpflicht. Ausgenommen sind               die Entgelte für Werbeflächen und Veranstaltungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Schönberg werden von Frau Hafemeister am Sitzungsabend des Finanzausschusses erläutert.

 

 

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