Informationsvorlage - VO/3/0168/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Amtsniederlegungen von Herrn Wilms und Herrn Junker ist die Schiedsstelle des Amtes Schönberger Land derzeit unbesetzt. Nach dem Landes-Schiedsstellengesetz M-V richten die Gemeinden zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine oder mehrere Schiedsstellen ein und unterhält sie. Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schönberger Land haben eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet.

 

Daraufhin wurde im Amtsblatt die Neubesetzung der gemeinsamen Schiedsstelle der Gemeinden des Amtes Schönberger Land öffentlich bekannt gemacht. Die Bewerbungsfrist endete am 

31. August 2016.

 

Bis zum heutigen Tage sind keine Bewerbungen eingegangen, so dass die Schiedsstelle nach wie vor unbesetzt ist.

 

Es wäre vorstellbar, mit einer Schiedsstelle einer benachbarten Gemeinden (Amt) eine Vereinbarung zu schließen.

 

 

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Anlagen

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