Beschlussvorlage - VO/2/0157/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Aufnahme des Investitionsdarlehens in Höhe von 350.000 € wurde bereits am 17.12.2013 in Höhe von 300.000 € bzw. am 30.04.2015 in Höhe von 50.000 € gemäß § 52 (2) KV M-V durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises NWM genehmigt.  Es wurden vier Kreditinstitute (Sparkasse M-NW, DKB, DGHYP sowie KfW) zur Unterbreitung eines Finanzierungsangebotes aufgefordert:

 

Modalitäten:

Maßnahme:    Bau einer Obdachlosenunterkunft

Darlehenshöhe:    350.000 €

Valuta:    17.10.2016

Kreditart:     Annuitätendarlehen

Fälligkeit:    vierteljährlich nachträglich zum 15.

Kreditbeschaffungskosten:    keine

Laufzeit:   Variante a) Endfinanzierung innerhalb von 10 Jahren

Variante b) Zinsbindung bis Okt. 2026 bei einer Laufzeit

    von 20 Jahren

 

Die Angebote mit dem jeweiligen Tageszinssatz gehen am 22.09.2016  bis 16.00 Uhr ein und werden als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Banken sich bis zum 23.09.2016, 8.00 Uhr, an das Zinsangebot gebunden halten müssen. Die Annahme des jeweiligen Angebotes ist durch rechtsverbindliche Unterzeichnung nebst Siegel zu bestätigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der KFW-Bank der Zeitpunkt des Kreditabrufs maßgeblich ist für die Zinsfestschreibung. Ferner gelten die Zinssätze desselben Tages, mithin 17.10.2016.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die Aufnahme eines Investitionsdarlehens bei der

 

……………………………………… (Kreditinstitut)

 

über ……..Jahre (Variante)

 

zum Zinssatz von ………………… Prozent.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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