Beschlussvorlage - VO/1/0336/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Dassow wurde durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg  geprüft. Die Prüfung bezog sich auf die Jahre 2013 bis 2015.

 

Prüfungsschwerpunkte waren:

 

- Haushaltsplanung und -durchführung

- örtliche Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

- Umsetzung von Haushaltssicherungskonzepten

- Forderungseinzug

- Wohnungsverwaltung

- Einführung der Doppik

 

Zusammenfassung wesentlicher Prüfungsergebnisse

 

1. Es liegen keine Jahresabschlüsse seit Einführung der Doppik in 2012 vor.

2. Die Haushaltssatzungen wurden zu spät beschlossen und in Kraft gesetzt.

3. In der Haushaltsplanung erreichte die Stadt Dassow keinen Haushaltsausgleich.

    Die Wirkungen der Maßnahmen der Haushaltssicherungskonzepte standen in keinem

    Verhältnis zu den Haushaltsdefiziten.

4. Dem Haushaltsplan ist als Anlage eine Übersicht über die Teilhaushalte beizufügen (siehe

    Muster 8 zu § 4 (5) GemHVO Doppik M-V).

5. Der Haushaltsplan unterschied nicht nach wesentlichen und sonstigen Pro­dukten.

6. Ziele, Kennzahlen und Leistungsmengen zur Messung der Produktergebnis­se wurden nicht

    angegeben.

7. Der Ergebnis- und der Finanzhaushalt werden in der Rechnung voraussicht­lich ausgeglichen

    sein.

8. Planung und Ergebnis des Finanz- und Ergebnishaushaltes weichen erheb­lich voneinander ab.

9. Die Haushaltsplanung erfolgte sehr vorsichtig. Sie ist künftig den aktuellen Entwicklungen

    anzupassen.

10. Die Position „Erträge aus der Auflösung von Sonderposten" wurden zu nied­rig geplant.

11. Der Bankbestand des Wohnungsverwalters ist in der Bilanz mit aufzuneh­men.

      Auch die Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Wohnungsver­waltung sind in den

      Rechnungen zu berücksichtigen.

12. Es wurde keine Wertberichtigung der Forderungen zum Eröffnungsbilanz­stichtag
      vorgenommen.

13. Die Werthaltigkeit der offenen Forderungen sollte generell überprüft wer­den.

 

Zu den Schwerpunkten wird empfohlen wie folgt Stellung zu nehmen:

 

1. Die Jahresabschlüsse für die Jahre 2012 und 2013 werden gemäß den rechtsaufsichtlichen Hinweisen des Innenministeriums im Jahr 2016 aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Leider kam es im Bereich der Anlagenbuchhaltung und Bewertung des Infrastrukturvermögens zu personellen Ausfällen und Neubesetzungen, so dass derzeit noch kein prüffähiger Jahresabschluss vorgelegt werden kann.

 

2. Sobald die Eckdaten zur Haushaltsplanung vorliegen, werden in den Ausschüssen Haushaltsberatungen durchgeführt. Die Stadt Dassow ist weiterhin bemüht, die Haushaltssatzungen fristgemäß zu beschließen.

 

4. – 6. Die entsprechenden Muster werden den zukünftigen Haushaltsplänen beigefügt. Zur Haushaltsberatung 2017 sollen Beratungen zur Unterscheidung zwischen wesentlichen und sonstigen Produkten vorgenommen werden und mit der Bildung von Zielen und Kennzahlen begonnen werden.

 

8. Feststellungen zu den Abweichungen von Planansatz und Ergebnis werden in den jeweiligen Jahresabschlüssen getroffen bzw. sind in den Finanzberichten bereits erläutert worden.

 

10. Die konkrete Planung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ist erst mit Erstellung der Eröffnungsbilanz sowie der Erstellung der Jahresabschlüsse möglich. Da die Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow erst am 15.12.2015 festgestellt wurde, war eine genauere Planung dieser Position nicht möglich.

 

11. Der Bankbestand des Wohnungsverwalters wird mit dem Jahresabschluss 2012 in die Bilanz aufgenommen.

 

12. und 13. Alle Forderungen der Stadt Dassow wurden zur Erstellung der Eröffnungsbilanz überprüft; eine Prüfung der Werthaltigkeit der Forderungen erfolgt fortlaufend; Wertberichtigungen werden zu den jeweiligen Jahresabschlüssen gebucht.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow nimmt den Bericht zur überörtlichen Prüfung zur Kenntnis.

Die Stellungnahme umfasst inhaltlich die Darstellung im Sachverhalt. Der Entwurf der Stellungnahme ist beigefügt.

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Prüfbericht öffentlich auszulegen und die Auslegung vorab öffentlich bekanntzugeben.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

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Anlagen

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