Beschlussvorlage - VO/6/0040/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Entsendung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeiter:
- Heike Westphal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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13.09.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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27.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH (GGD) besteht gemäß § 7 des Gesellschaftervertrages aus mindestens 3 Mitgliedern.
Die Amtszeit des Aufsichtsrates beträgt 5 Jahre. Sie beginnt am 01. Kalendertag des vierten Monats nach der Kommunalwahl und endet am letzten Kalendertag des dritten Monats nach der hierauf folgenden Kommunalwahl, frühestens jedoch, nachdem ein neuer Aufsichtsrat gewählt wurde. Bisher sind in den Aufsichtsrat 5 Mitglieder entsandt worden.
Mitglieder:Frau Anne Brauer – Vorsitzende
Frau Annett Pahl – Stellvertreterin
Frau Iris Garbe
Herr Hans-Dieter Priewe
Herr Ekkehard Maase
Frau Pahl hat das Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Schreiben vom 19.07.2016 niedergelegt.
Frau Garbe hat das Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Schreiben vom 13.08.2016 niedergelegt.
Da, gemäß des Gesellschaftervertrages, der Aufsichtsrat nur aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen muss, kann eine Neubesetzung erfolgen oder die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates auf drei bzw. vier Mitglieder reduzieren werden.
Die Amtsdauer eines neu gewählten Aufsichtsratsmitgliedes beschränkt sich auf die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen (Gesellschaftervertrag § 7, Abs. 7)..
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Stadtvertretung Dassow entsendet/bestellt
Frau/ Herr………………………………..
Frau/ Herr………………………………..
als neues Mitglied/ als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Dassow mbH.
2.Die Stadtvertretung Dassow beschließt auf die Entsendung eines neuen bzw. neuer Mitglieder in den Aufsichtsrat der GGD zu verzichten. .
