Beschlussvorlage - VO/3/0143/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme von Spenden für die Feuerwehr Groß Siemz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Siemz
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Entscheidung
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11.10.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss Groß Siemz
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11.10.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Folgende Geldspenden sind für die Feuerwehr Groß Siemz eingegangen:
1. Mebak GmbH, Petersberger Weg, 23923 Schönberg100,00 Euro
2. Zerspannungstechnik Reinhard Heberle, Dorfstr. 1, 23923 Klein Siemz60,00 Euro
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100 Euro.
