Beschlussvorlage - VO/3/0143/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Geldspenden sind für die Feuerwehr Groß Siemz eingegangen:

 

1. Mebak GmbH, Petersberger Weg, 23923 Schönberg100,00 Euro

2. Zerspannungstechnik Reinhard Heberle, Dorfstr. 1, 23923 Klein Siemz60,00 Euro

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Siemz beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten Spenden der Firma Mebak GmbH in Höhe von 100,00 Euro und der Firma Zerspannungstechnik Heberle in Höhe von 60,00 Euro anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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