Beschlussvorlage - VO/3/0163/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.

Laut § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 100,- bis 1.000,- € .

Da die aufgeführte Spende 147,98 € beträgt, kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme der Spende treffen.

 

Sachspende:

Spender      : Transporte u. Bauhandel Thomas Schulz e.K.

Dorfstr. 9 A , 23923 Klein Siemz

Datum        : 22.07.2016

Lieferung von gesiebtem Sand zum kleinen See in Klein Siemz 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Siemz beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Firma Transporte und Bauhandel Thomas Schulz e.K. im Wert von 147,98 € anzunehmen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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