Beschlussvorlage - VO/3/0171/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Geldspenden sind für das Fest der Freiwilligen Feuerwehr Groß Siemz eingegangen:

 

1. Dietrich Pritschau „Porky“ KG, Dorfstraße 18, 23923 Groß Siemz50,00 Euro

2. Thomas Schulz „Transporte“, Dorfstraße 9a, 23923 Klein Siemz          100,00 Euro

3. Hans Jürgen Kleingarn Gr. Siemz Agrar GbR, Schulstr. 4a, 23923 Groß Siemz         500,00 Euro

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Siemz entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Siemz beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten Spenden der Dietrich Pritschau „Porky“KG in Höhe von 50,00 Euro, von Thomas Schulz „Transporte“ in Höhe von 100,00 Euro und der Hans Jürgen Kleingarn Gr. Siemz Agrar GbR in Höhe von 500,00 Euro anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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