Beschlussvorlage - VO/4/0395/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schönberg über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg
- Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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29.09.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Derzeit liegen Anträge für das Repowering der Windenergieanlagen im Eignungsgebiet Schönberg vor. Diese sind derzeit nicht genehmigungsfähig, da der B-Plan Nr. 10 dem entgegensteht.
Der Bebauungsplan Nr. 10 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg ist aufzuheben, da er wesentliche Mängel enthält, die auch bereits zur Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans geführt haben. Im Normenkontrollurteil des OVG Greifswald vom 21.01.2008 (3 K 30/06) ergibt sich ein relevanter Abwägungsfehler schon allein daraus, dass die Stadt nicht mehr als 13 WKA im Eignungsraum haben wollte. Damit steht der Bebauungsplan dem Ziel der Raumordnung entgegen.
Das Verfahren zur Bebauungsplanaufhebung muss bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein, um ein Repowering noch zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für den Bebauungsplan Nr. 10 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg die Aufhebung. Der Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich. Die Aufhebung dient der Anpassung an die bestehende Rechtslage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Stadtvertretung Schönberg billigt den Entwurf über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg.
- Der Entwurf über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu informieren. Ihnen ist ausreichend Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt Schönberg zu geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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24,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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22,6 MB
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