Beschlussvorlage - VO/3/0180/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Schönberg plant die Umsetzung der Maßnahme Ortsmitte Schönberg im Sanierungsgebiet. Der Bereich der Marienstraße bis zur Brücke ist der noch ausstehende abschließende Bereich. Die Stadt Schönberg ist Straßenbaulastträger über die Gehwege und die Beleuchtung. Die Landesstraße ist in Baulast des Straßenbauamtes M-V.

Die Straßenbauverwaltung plant den gemeinsamen Ausbau der Anlagen mit der Stadt Schönberg, einschließlich,dem  Bereich auf der Brücke, außerhalb des Sanierungsgebietes.

Mit der Durchführung der Maßnahme soll  im Jahr 2017 erfolgen.

Inhaltlich ist die Maßnahme mit dem Sanierungsträger der Stadt Schönberg abgesprochen und finanziell abgesichert. Den Anteil der  Baukosten für die Gehwege auf der Brücke

sind von der Stadt zu tragen. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt zur Erstellung der erforderlichen Planung und Kostenteilung für den Ausbau der Marienstraße bis einschließlich Brücke den Abschluss  der  vorliegenden Planungsvereinbarung mit der Straßenbauverwaltung (SBV).

Die Planungsvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten sind Inhalt des Maßnahmenprogramms Sanierungsgebiet.

 

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Anlagen

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