Beschlussvorlage - VO/4/0402/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow durch. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Motocrossbahn Dassow. Die Planungsziele bestehen in der planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung des Standortes der Motocrossbahn, insbesondere unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange unter Beachtung der Schutzansprüche der Umgebung, sowie unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt.

 

hrend der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben.

Die Stadt Dassow hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).

 

Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der Entwurf der 7. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den Planunterlagen (Entwurf).

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich

-          zu berücksichtigende,

-          teilweise zu berücksichtigende und

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus für die nächstmögliche Stadtvertrersitzung zur Beschlussfassung auszuarbeiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben im Produkt 51102

 

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Anlagen

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