Beschlussvorlage - VO/4/0390/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd
-Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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20.10.2016
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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18.10.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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01.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 15.12.2015 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 mit der Gebietsbezeichnung "Ferienhausgebiet Ortslage Barendorf-Süd", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften (Festsetzungen zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen), beschlossen. Die Satzung hat durch Bekanntmachung Rechtskraft erlangt.
Im Rahmen der Realisierung von ersten Bauvorhaben hat sich gezeigt, dass eine Klarstellung bezüglich der zulässigen Dachgestaltung erforderlich wird. Insbesondere die Zulässigkeit von sog. Friesen- und Kapitänsgiebeln sowie die Zulässigkeit von unterschiedlichen Formen der Krüppelwalmdächer sollen mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 eindeutig geregelt werden.
Da die Grundzüge der Planung durch die Änderung der örtlichen Bauvorschriften nicht berührt werden, erfolgt die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für das in der Anlage dargestellte, etwa 2,9 ha große Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Dassow, gelegen südlich und südwestlich der Ortslage Barendorf und westlich der Seestraße, soll die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 nach den Maßgaben des § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Änderungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Ursprungsplanes.
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Im Rahmen der vereinfachten Änderung sollen Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften geändert werden, um die bauliche und gestalterische Zulässigkeit von bestimmten Giebel-, Gauben- und Dachformen zu konkretisieren.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
