Beschlussvorlage - VO/3/0184/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz- Maurine obliegt die Unterhaltungspflicht der Maurine.

Für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Unterhaltung möchte der Verband ein Gewässerpflege- und Entwicklungsplan für die Maurine erstellen lassen.

Der Bereich des Planes umfasst Gebiete der Gemeinde Groß Siemz und der Stadt Schönberg.

Die daraus entstehenden Kosten (Eigenanteil), sind von der Gemeinden/Stadt anteilig zu tragen. Die Wasserförderrichtlinie M-V ermöglicht unter anderem auch für die Erstellung von Planungen  die Beantragung von Fördermitteln.

Der WBV hat auf dieser Grundlage am 18.08.2016 einen Förderantrag gestellt.

Auf die Gemeinde Groß Siemz entfällt derzeit ein Eigenanteil von 400,00 EUR.

  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Groß Siemz beschließt zur Erstellung eines Gewässerpflege- und Entwicklungsplan für die Maurine und zur Kostenübernahme des Eigenanteils der Gemeinde Siemz, die dem Beschluss beiliegende Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine abzuschließen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im HH 2016 – Gewässerunterhaltung – bereits eingestellt

 

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Anlagen

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