Beschlussvorlage - VO/1/0372/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Hauptausschuss empfahl in seiner Sitzung am 18.10.2016 unter TOP 8, die Hauptsatzung der Stadt Dassow insofern zu ändern, dass dem Hauptausschuss die Entscheidung über die Einstellung von Beschäftigten der Stadt übertragen werden soll.

Diese Übertragung würde zu einer Entlastung der Stadtvertretung führen.

 

Der anliegende Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung sieht in Anlehnung an die Hauptsatzungsregelungen der übrigen größeren Gemeinden des Amtes Schönberger Land (Lüdersdorf, Schönberg und Selmsdorf) eine Übertragung der Personalentscheidungen insgesamt (d. h. insbesondere Einstellung, Umgruppierung und Kündigung) für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD vor.

Gemäß § 35 Abs. 3 KV M-V entscheidet der Hauptausschuss, soweit ihm Personalentscheidungen zugewiesen sind, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Übertragung der Personalentscheidungen auf den Hauptausschuss mit einer Berichtspflicht gegenüber der Stadtvertretung zu verbinden.

 

Weiterhin wird darüber informiert, dass die neue Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in Kraft getreten ist.

Eine Überprüfung der neuen Entschädigungsverordnung durch die Amtsverwaltung ergab, dass für die Stadt Dassow kein Handlungsbedarf zur Änderung der in der Hauptsatzung festgesetzten Entschädigungen besteht. Allerdings steht es der Stadtvertretung nach wie vor frei, die in der Hauptsatzung festgesetzten Entschädigungsregelungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern.

 

Der Hauptausschuss regte in vergangenen Sitzungen bereits eine Überprüfung der Hauptsatzungsregelungen zu den Entschädigungen an. Die Überprüfung sollte im Rahmen der Beratung zur vorliegenden 2. Hauptsatzungsänderung erfolgen.

Sofern sich die Mitglieder des Hauptausschusses für eine konkrete Änderung der Entschädigungsregelungen der Hauptsatzung aussprechen, wird zur Sitzung der Stadtvertretung am 13.12.2016 eine entsprechende Strich-1-Vorlage unter Einarbeitung der Empfehlung des Hauptausschusses vorbereitet.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

möglicherweise Änderung der bisherigen Entschädigungsregelungen der Hauptsatzung, dies könnte sich auf das Produkt 11100 auswirken

 

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Anlagen

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