Beschlussvorlage - VO/4/0413/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat am 29.09.2016 den Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg beschlossen.

Der Entwurf wurde am 29.09.2016 mit dem Ziel gebilligt, den Bebauungsplan Nr. 010 aufzuheben, da er wesentliche Mängel enthält, die auch bereits zur Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplans geführt haben. Im Normenkontrollurteil des OVG Greifswald vom 21.01.2008 (3 K 30/06) ergibt sich ein relevanter Abwägungsfehler schon allein daraus, dass die Stadt nicht mehr als 13 WKA im Eignungsraum haben wollte. Damit steht der Bebauungsplan dem Ziel der Raumordnung entgegen. Um zudem ein Repowering zu ermöglichen, wurde das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 aufgestellt.

 

Am 13.10.2016 wurden im Rahmen eines Scoopingtermins mit den Fachbehörden des Landkreises Nordwestmecklenburg wesentliche Inhalte erörtert.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher und sonstiger Belange ist durchgeführt. Die Stellungnahmen liegen vor. Aus der Beteiligung ergeben sich teilweise Hinweise und Anregungen, die in der Satzung zu berücksichtigen sind. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 07.11.2016 bis zum 06.12.2016.

 

Derzeit sind noch keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behandlung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit erfolgt nach der Auslegung direkt in der Sitzung der Stadtvertretung am 08.12.2016, sodass in dieser Sitzung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Aufhebung des B-Planes Nr. 010 beschlossen werden kann.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Stadtvertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der berührten Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:          siehe Anlage

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3.Die Stadtvertretung beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 Windpark südöstlich der Stadt Schönberg in der vorliegenden Fassung als Satzung.

4.Die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 010 wird gebilligt.

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 25 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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