Beschlussvorlage - VO/3/0191/2016-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Deckung des Eigenanteils der Stadt Schönberg wurde ein Kofinanzierungsantrag gestellt. Für die Maßnahme wurde die Kofinanzierungshilfe in Höhe von 60.990,82 EUR für 2016  in Aussicht gestellt. Eine Übertragung der Kofinanzierungshilfe in das Haushaltsjahr 2017 ist nicht möglich. Voraussetzung für die Erlangung der Kofinanzierungshilfe ist die Bewilligung der Hauptförderung für diese Maßnahme noch im Haushaltsjahr 2016.

Zur Erlangung der Bewilligung noch 2016 muss die Maßnahme weiter vorbereitet werden (Planung, Vermessung und Gutachten, Untersuchungen FFH- Gebiet, Überprüfung von Biotopen) und mindestens 10 % der geschätzten Gesamtkosten noch bis zum 30.11.2016 abgerechnet werden.

Kostenplan geschätzt Stand März 2016:

Gesamtkosten:                  609.908,18 EUR

Beantragte Zuwendung:    487.936,40 EUR   80%

Eigenanteil    Stadt:           121.981,78 EUR   20%

 

Kofinanzierunghilfe:             60.990,82 EUR   50% vom Eigenanteil der Stadt als höchstmögliche

                                                                        Förderung

Zur Erlangung der Kofinanzierungshilfe ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe

60.000,00 EUR erforderlich.

 

Die überplanmäßige Ausgabe ist mit der außerplanmäßigen Einnahme  der Kofinanzierungshilfe

abgedeckt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Die Stadt Schönberg beschließt für die  Hochwasserschutzmaßnahme Schönberg – Gewässerausbau und Ausbau Gewässer II. Ordnung Bereich Liebeck, die Einstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000,00 EUR in die HHST 55201.096000.5520.

Als Deckungsquelle der überplanmäßigen Ausgabe wird die außenplanmäßige Einnahme der Kofinanzierungshilfe in Höhe von 60.990,82 EUR bereit gestellt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln von 6.990,82 EUR als Deckung für die überplanmäßigen Mitteln auf die Haushaltsstelle 55201.096000.55201

 

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