Beschlussvorlage - VO/3/0195/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Geldspende ist für die Jugendfeuerwehr Schönberg beim Amt Schönberger Land eingegangen:

 

Hans-Rudolf Volk200,00 Euro

 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000 Euro.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende von Hans-Rudolf Volk in Höhe von 200,00 Euro für die Jugendfeuerwehr Schönberg anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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