Beschlussvorlage - VO/3/0195/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Geldspende für die Jugendfeuerwehr Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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06.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Folgende Geldspende ist für die Jugendfeuerwehr Schönberg beim Amt Schönberger Land eingegangen:
Hans-Rudolf Volk200,00 Euro
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000 Euro.
