Beschlussvorlage - VO/4/0409/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die aktuelle Darstellung der Eignungsräume für die Windenergienutzung im Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg wurde im Rahmen einer Inzidentprüfung gerichtlich für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte dabei fest, dass die vorgenommene Abweichung von den im RREP dargestellten Windeignungsflächen nicht ausreichend belastbar begründet wurde.

Durch die nachrichtliche Übernahme der im RREP WM dargestellten Eignungsräume für die Windenergienutzung in den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg soll somit Rechtssicherheit für die Stadt sowie für Investoren geschaffen werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

              Der Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll die bisherige Darstellung von Sondergebietsflächen "Wind" aufgehoben werden. Anstelle der bisherigen Darstellung soll der im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP WM) als Ziel der Raumordnung ausgewiesene Windeignungsraum nachrichtlich gem. § 9 Abs. 6 BauGB in den Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg übernommen werden. Die Stadt kommt damit dem Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB nach.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt     zu machen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Schönberg entstehen keine Kosten

 

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Anlagen

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