Beschlussvorlage - VO/3/0191/2016-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Hochwasserschutzmaßnahme Schönberg- Gewässerausbau und Ausbau Gewässer II. Ordnung
Bereich Liebeck in Schönberg
Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Gundela Prahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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15.11.2016
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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17.11.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Deckung des Eigenanteils der Stadt Schönberg wurde ein Kofinanzierungsantrag gestellt. Für die Maßnahme wurde die Kofinanzierungshilfe in Höhe von 60.990,82 EUR für 2016 in Aussicht gestellt. Eine Übertragung der Kofinanzierungshilfe in das Haushaltsjahr 2017 ist nicht möglich. Voraussetzung für die Erlangung der Kofinanzierungshilfe ist die Bewilligung der Hauptförderung für diese Maßnahme noch im Haushaltsjahr 2016.
Zur Erlangung der Bewilligung noch 2016 muss die Maßnahme weiter vorbereitet werden (Planung, Vermessung und Gutachten, Untersuchungen FFH- Gebiet, Überprüfung von Biotopen) und mindestens 10 % der geschätzten Gesamtkosten noch bis zum 30.11.2016 abgerechnet werden.
Kostenplan geschätzt Stand März 2016:
Gesamtkosten: 609.908,18 EUR
Beantragte Zuwendung: 487.936,40 EUR 80%
Eigenanteil Stadt: 121.981,78 EUR 20%
Kofinanzierunghilfe: 60.990,82 EUR 50% vom Eigenanteil der Stadt als höchstmögliche
Förderung
Zur Erlangung der Kofinanzierungshilfe ist die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe
60.000,00 EUR erforderlich.
Die überplanmäßige Ausgabe ist mit der außerplanmäßigen Einnahme der Kofinanzierungshilfe
abgedeckt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Schönberg beschließt für die Hochwasserschutzmaßnahme Schönberg – Gewässerausbau und Ausbau Gewässer II. Ordnung Bereich Liebeck, die Einstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 60.000,00 EUR in die HHST 55201.096000.5520.
Als Deckungsquelle der überplanmäßigen Ausgabe wird die außenplanmäßige Einnahme der Kofinanzierungshilfe in Höhe von 60.990,82 EUR bereit gestellt.
