Informationsvorlage - VO/4/0453/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Stadt Dassow "Schlossbereich Wiesenkamp" im Ortsteil Pötenitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Anhörung
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02.03.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem von den Vorhabenträgern im Mai 2016 verschiedene Planungsvarianten bezüglich der Erschließung und unter Berücksichtigung des Waldabstandes im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus vorgestellt wurden hat der Ausschuss das Amt beauftragt, die Erschließungsmöglichkeiten über den Strandweg zu prüfen.
Dieses ist zwischenzeitlich erfolgt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine öffentliche Erschließung des Ferienhausgebietes über den Strandweg erfolgen kann.
Daraufhin hat es Anfang November 2016 zum o.g. Vorhaben einen Termin mit den Vorhabenträgern im Amt Schönberger Land zur Klärung der Erschließung und Fortführung des weiteren Verfahrens gegeben. Hier ist man auseinandergegangen, dass die Vorhabenträger somit auf der Grundlage der ursprünglichen Planung unter Berücksichtigung des Waldabstandes den B-Planentwurf zur Beschlussfassung für die Stadt Dassow aufbereiten. Parallel sollte die Erschließungsplanung über den Strandweg weiter abgestimmt werden.
Über das beauftragte Planungsbüro, Herrn Ober, kam nun wiederum eine erneute Anfrage zur Veränderung und Anpassung der Planung. Die Anfrage ist in der Anlage 1 beigefügt.
Zum Vergleich ist die Anlage 2 beigefügt, dessen Konzept den jetzigen vertraglichen Grundlagen entspricht und aus dem Landschaftsplan und Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die derzeit aufgrund des einzuhaltenden Waldabstandes nicht bebaubaren Grundstücke könnten bei einer zukünftigen Entwicklung des Schlossareals und einer damit einhergehenden Waldumwandlung wieder bebaubar werden.
Das vorgelegte Konzept gem. Anlage 1 entspricht nicht den vertraglichen Grundlagen zwischen Stadt Dassow und den Vorhabenträgern.
Eine Verschiebung der Bauflächen um 30 m erfordert eine Landschaftsplanfortschreibung und Flächennutzungsplanänderung.
Dem Projekt sind laut Flächennutzungsplan und FFH-Verträglichkeitsprüfung 52 Betten zugeordnet und nicht zu überschreiten.
Es wird vorgeschlagen, dass die Stadt eine Entscheidung trifft, ob dieser erneuten Ergänzung zugestimmt wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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925,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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583,8 kB
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