Beschlussvorlage - VO/4/0471/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Dassow für die ehemalige Gemeinde Pötenitz für das Wohngebiet "Am Dorfschlag" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
-Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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06.04.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.04.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durch.
Die Öffentlichkeit konnte sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 10.10.2016 bis zum 10.11.2016 im Amt Schönberger Land durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange haben Stellungnahmen im Verfahren abgegeben. Es ergeben sich auch Anregungen der Öffentlichkeit. Die Stadt Dassow hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen gesammelt, bewertet und gewichtet. Es ergeben sich für die Stadt:
- zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Belange und Stellungnahmen.
Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.
Die Abwägungsvorschläge zu den einzelnen Stellungnahmen sind als Gegenüberstellung dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.
Maßgeblich ist es, die Belange der Entwässerung, die sich auf Grundstücke außerhalb des Plangeltungsbereiches beziehen, abschließend zu regeln. Eine verdichtende Bebauung durch die Festsetzung des Allgemeinen Wohngebietes anstelle der Mischgebiete wird erfolgen. Die Entwicklung der Mischgebiete ist über lange Jahre nicht weiter vorangeschritten. Entgegen wird der Bedarf bei der Entwicklung des Wohngebietes sicherlich kurzfristig umgesetzt. Somit sind die Anforderungen an die Entwässerung, die sich auf außerhalb des Änderungsbereiches gelegene Grundstücke auswirken können, abschließend zu regeln. Als Vorbehalt wird die Veräußerung des Grundstücks, das anstelle der Grünfläche für eine Neubebauung vorbereitet wird bis zum Zeitpunkt der Regelung verschoben. In Bezug auf die Ausgleichs- und Ersatzanforderungen erfolgt eine abschließende Regelung.
Zusätzliche öffentliche Verkehrsanlagen sind nicht erforderlich. Die Anbindung an vorhandene Anlagen der Ver- und Entsorgung ist über Grundstücksanschlüsse vorgesehen.
Die Ergebnisse der Abwägung werden in den Satzungsunterlagen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag (Anlage 1) dargestellt, geprüft. Es ergeben sich:
- zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,
- nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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