Beschlussvorlage - VO/4/0472/2017-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich, für den Bereich der Straße des Friedens geführt.

 

Die Stadt Dassow beabsichtigt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, um die Flächen im südwestlichen Ortsbereich innerhalb der Ortslage im Rahmen der Ergänzungssatzung für eine Bebauung vorzubereiten. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung an der Straße des Friedens in der Ortslage Rosenhagen. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes und der vorhandenen rechtskräftigen Satzung/Ergänzungssatzung auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll sich die zukünftige Bebauung an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

 

Die Planunterlagen der Ergänzungssatzung bestehend aus Planzeichnung, Text-Inhaltliche Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften und die Begründung werden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Anforderungen, die sich aus der Abwägung ergeben, sind in den Satzungsunterlagen entsprechend zu berücksichtigen.

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Mit der Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung tritt die Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich, für den Bereich der Straße des Friedens, in Kraft.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Auf Grund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Dassow die Ergänzung r einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich für den Bereich der Straße des Friedens, bestehend aus Planzeichnung und Text- Inhaltliche Festsetzungen, als Satzung.             
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung befindet sich im Südosten der Stadt Dassow und wird wie folgt begrenzt:

 

-          im Nordwesten:durch vorhandene Bebauung auf dem benachbarten                                          Grundstück,

-          im Nordosten: durch die Straße des Friedens,

-          im Südosten: durch vorhandene Bebauung auf dem benachbarten                                          Grundstück und

-          im Südwesten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

 

2. Die Begründung wird gebilligt.

 

3.Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Ergänzungssatzung mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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