Beschlussvorlage - VO/3/0218/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FF Lüdersdorf besitzt ein Löschfahrzeug (LF 8), Baujahr 1984, mit dem amtlichen Kennzeichen NWM-FL 421. Aufgrund des Fahrzeugalters (33 Jahre) und –zustandes mussten bereits in den Jahren 2015/2016 Reparaturen in Höhe von 9.000 Euro durchgeführt werden. Auch in 2017 sind bereits Reparaturen in Höhe von 3.000 Euro zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges notwendig geworden. In den nächsten Monaten stehen erneut Reparaturen an, um den Seilzug der Gasregulierung instand zu setzen und um das Fahrzeug für die bevorstehende TÜV-Untersuchung im Mai 2017 vorzubereiten. Weitere Reparaturen an dem Fahrzeug werden verwaltungsseitig als unwirtschaftlich angesehen.

 

Der Verwaltung liegen derzeit zwei Angebote für Gebrauchtfahrzeuge (LF 8) vor. Im Hinblick auf die derzeit vorhandene eingeschränkte Unterstellmöglichkeit in der vorhandenen Fahrzeughalle kamen nur zwei Angebote auf dem Gebrauchtwagenmarkt in Betracht. Eine Unterstellmöglichkeit für ein LF 10 ist nicht vorhanden. Feuerwehr- als auch Verwaltungsseitig wird das Angebot der Firma Merkel für ein gebrauchtes Löschfahrzeug (LF 8/6), Baujahr 1999, in Höhe von 49.980,00 Euro (brutto) favorisiert, da es sich um ein Lkw-Fahrgestell handelt, das für die Gewichtsbelastung besser ausgelegt ist und die vorhandene feuerwehrtechnische Beladung problemloser angepasst werden kann.

 

Nach der beschlossenen Prioritätenliste, basierend auf dem Brandschutzbedarfsplan (BBP) der Gemeinde Lüdersdorf, soll das vorhandene LF 8 im Jahre 2020 durch ein LF 10 ersetzt werden. Das im BBP festgehaltene Maximalalter der Großfahrzeuge von 20-25 Jahren sollte unter Berücksichtigung der Reparturanfälligkeit und auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht überschritten werden. Aufgrund der Eilentscheidung zum Kauf eines gebrauchten LF 8 kann eine Anpassung der geplanten Ersatzbeschaffung des LF 10 von 2020 auf das Jahr 2024 erfolgen.

 

Aufgrund des vorstehend genannten Sachverhaltes hat der Bürgermeister am 21. März 2017 die außerplanmäßige Ausgabe für die Anschaffung eines gebrauchten LF 8/6 für FF Lüdersdorf in Höhe von 53.000 Euro bewilligt.

 

Nach § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V bedürfen Eilentscheidungen des Bürgermeisters der Genehmigung der Gemeindevertretung.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters für die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.000 Euro für die Anschaffung eines gebrauchten Löschfahrzeuges (LF 8/6) für die Freiwillige Feuerwehr Lüdersdorf.

 

2. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die am 15.03.2016 beschlossene Prioritätenliste zum Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Lüdersdorf wie folgt anzupassen:

 

Punkt 2.3 - Ersatzbeschaffung des LF 10 der FF Lüdersdorf erfolgt im Haushaltsjahr 2024

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Haushaltsplan der Gemeinde Lüdersdorf 2017 einzustellen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...