Beschlussvorlage - VO/1/0411/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei einer routinemäßigen Überprüfung der verwendeten Hoheitszeichen der Stadt Dassow wurde durch das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, dass die Blasonierung des Wappens in § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dassow von der in der Wappenrolle eingetragenen Blasonierung abweicht.

Gemäß Aufforderung des Innenministeriums vom 07.03.2017 ist es zwingend erforderlich, die Blasonierung des Wappens in der Hauptsatzung der Stadt Dassow zu korrigieren  und somit den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Der entsprechende Auszug aus der Wappenrolle ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Weiterhin erteilte die untere Rechtsaufsichtsbehörde im Rahmen des Anzeigeverfahrens der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow den Hinweis, dass in § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow eine Regelung für die Stellvertretung des Rechnungsprüfungsausschusses aufzunehmen ist, um den Anforderungen der Kommunalverfassung M-V gerecht zu werden.

Gemäß § 36 Abs. 1 KV M-V regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Sie bestimmt auch, ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind. Die Hauptsatzung der Stadt Dassow ist hinsichtlich der Stellvertretung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses entsprechend zu ergänzen. Für die übrigen Fachausschüsse ist in § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung eine Regelung zur Stellvertretung getroffen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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