Beschlussvorlage - VO/4/0469/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
7.Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow (MC Dassow)
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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25.04.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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06.04.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.04.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) im Zusammenhang mit der Motocrossbahn Dassow durch. Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dient als planungsrechtliche Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Motocrossbahn Dassow. Die Planungsziele bestehen in der planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung des Standortes der Motocrossbahn, insbesondere unter Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Belange unter Beachtung der Schutzansprüche der Umgebung, sowie unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Belange.
Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit dem Vorentwurf durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist erfolgt.
Während der vorgenannten Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von Nachbargemeinden zu der Planung abgegeben.
Die Stadt Dassow hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung beschäftigt. Gemäß Anlage 1 (tabellarische Zusammenstellung) ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Im Rahmen der Abwägung sind gemäß § 1 Abs. 6 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (vgl. Abwägungsprotokoll).
Im Ergebnis des Abwägungsprozesses ist der Entwurf der 7. Änderung des Flächen-nutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) entwickelt worden. Die Anregungen und Hinweise finden gemäß der Behandlung der Stellungnahmen Berücksichtigung in den Planunterlagen (Entwurf).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die auf Grund der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Nr. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Es ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
- Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) befindet sich westlich von der Ortslage Dassow/ Vorwerk und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Norden: durch eine Hecke und anschließende landwirtschaftlich genutzte Flächen,
- im Westen: durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- im Süden: durch den Zufahrtsweg,
- im Osten: durch die vorhandene Bebauung in Vorwerk.
- Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow - südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.
- In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow südlicher Teil (Teilflächennutzungsplan) unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Dassow deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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