Beschlussvorlage - VO/4/0472/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow hat das Verfahren zur Aufstellung der Satzung der Stadt Dassow über die Ergänzung für einen Teilbereich der Ortslage Rosenhagen, südwestlicher Ortsbereich, für den Bereich der Straße des Friedens, geführt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 06. Dezember 2016 bis zum 06. Januar 2017 vorgenommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 08.12.2016 vorgenommen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt.

Die Stadt Dassow hat die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und TÖB überprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Vom Grundsatz her wird die Aufstellung der Satzung wie mit dem Entwurf weiter verfolgt.

 

Es ergeben sich Belange aus der Abwägung, die entsprechend zu berücksichtigen sind. Unter Bezug auf die Stellungnahme des Landkreises bleibt die Festsetzungsdichte erhalten, um den Mindestanforderungen für die städtebauliche Ordnung und Regelung aus der Sicht der Stadt gerecht zu werden. Dies betrifft die Höhenlage, die Höhe der Gebäude, die Gebäudestellung und die Grundstückszufahrten. Die Zahl der Grundstückszufahrten soll somit minimiert werden. Die Ausgleichs- und Ersatzanforderungen werden so geregelt, dass keine Anforderungen auf die Stadt entfallen. Dies betrifft entsprechend auch die Anforderungen an die Belange der Ver- und Entsorgung. Anforderungen an Festpunkte sind entsprechend zu beachten.

 

In Bezug auf die Löschwasserbereitstellung war durch den Zweckverband vorgetragen worden, dass ggf. eine hydraulische Berechnung erforderlich ist. Dies prüft die Stadt Dassow. Im Ergebnis entscheidet die Stadt Dassow, unter Berücksichtigung der örtlichen Lage auf die Zulässigkeit von Reetdächern zu verzichten und nur Harteindeckungen zuzulassen. Nach Stellungnahme des ZVG ist eine Löschwasserbereitstellung von 48 m³/h über 2 Stunden gesichert.

 

Im städtebaulichen Vertrag sind zusätzlich zu den Anforderungen an die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ggf. zusätzlich erforderliche Hydrantenstandorte abzusichern.

Die Refinanzierung ist durch die Stadt Dassow abzusichern.

 

Die gegebenen Stellungnahmen und Hinweise finden in den Planunterlagen der Satzung und ihrer zugehörigen Begründung entsprechend der Behandlung der Stellungnahmen durch die Stadt Dassow Berücksichtigung. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse in die Entwurfsunterlagenhrt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit lagen nicht vor.              
    Es ergeben sich:

-          zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          teilweise zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

-          nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen und Anregungen

 

Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die keine abwägungserheblichen Belange beinhalten und somit zur Kenntnis genommen werden.

 

Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen.

 

  1. Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben bzw. Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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