Beschlussvorlage - VO/1/0412/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna als Träger der Einrichtungen in der Stadt Dassow und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand im Umlaufverfahren statt. Ein Vorgespräch unter Beteiligung des Amtes, des JHZ und der Stadt Dassow fand am 02.03.2017 statt. Die Notwendigkeit der Verhandlung war u.a. durch die Tariferhöhungen im Personalbereich sowie den allgemeinen Kostensteigerungen im Bewirtschaftungsbereich gegeben.

Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

Einrichtung/

Betreuungs-

Platzkosten

Träger

art

in €

 

 

 

Krippe

ganztags

823,57

Dassow

Teilzeit

529,47

 

halbtags

382,43

 

 

 

Kita

ganztags

414,51

Dassow

Teilzeit

284,09

 

halbtags

218,89

 

 

 

Hort

ganztags

284,57

Dassow

Teilzeit

184,01

Die Betriebserlaubnis umfasst die Betreuung von 36 Krippenkinder, 137 Kindergartenkinder und 100 Hortkinder.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.04.2017:

1.

Einrichtung/

Betreuungs-

WSA

Träger

art

in €

 

 

 

Krippe

ganztags

273,29

Dassow

Teilzeit

184,24

 

halbtags

141,22

 

 

 

Kita

ganztags

134,26

Dassow

Teilzeit

100,55

 

halbtags

85,45

 

 

 

Hort

ganztags

95,29

Dassow

Teilzeit

66,01

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

50%

 

 

 

Krippe

ganztags

273,28

Dassow

Teilzeit

184,23

 

halbtags

141,21

 

 

 

Kita

ganztags

134,25

Dassow

Teilzeit

100,54

 

halbtags

85,44

 

 

 

Hort

ganztags

95,28

Dassow

Teilzeit

66,00

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittelanmeldung für die HHSt. 36100.54159 beträgt 355.900,- €. Durch die neuen Entgelte könnten Mehrkosten in Höhe von ca. 6.200,- € entstehen. Es wird daher empfohlen im Rahmen der Haushaltsberatung das Budget auf insgesamt 362.100,- € zu erhöhen.

 

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Anlagen

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