Beschlussvorlage - VO/1/0437/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem am 30. Juni 2016 in Kraft getretenen Gemeinde-Leitbildgesetz und der darauf basierenden Fusionsverordnung (in Kraft getreten am 21. Juli 2016) sollen die Gemeinden des Landes M-V auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit zur Schaffung leistungsfähiger Strukturen angeregt werden.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 des Gemeinde-Leitbildgesetzes ist die Vornahme der Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit eine Pflicht der amtsangehörigen Gemeinden.

In der Sitzung des Amtsausschusses Schönberger Land vom 23.02.2017 gab es hierzu bereits ausführliche Erläuterungen durch die Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg.

 

Die Selbsteinschätzung ist spätestens bis zum 31.10.2017 von der Stadtvertretung zu beschließen und gegenüber der Koordinierungsstelle des Landkreises zu erklären.

Die Bewertungen von Kriterien, die einen Beurteilungsspielraum eröffnen, sind dabei von der Stadt zu begründen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Koordinierungsstelle des Landkreises Nordwestmecklenburg bei Bedarf der Stadt beratend in Anspruch genommen werden kann.

 

Aufgabe der Stadtvertretung ist es nunmehr, das weitere Verfahren zur Erarbeitung der Selbst-einschätzung festzulegen.

Zur Vorbereitung erhält die Stadtvertretung die anliegenden Informationen, insbesondere die Broschüre zum Gemeinde-Leitbildgesetz sowie die Handreichung des Städte- und Gemeindetages M-V. Weiterführende Informationen und Rechtsgrundlagen können außerdem der Internetseite http://www.regierungmv.de/Landesregierung/ im/Kommunales/Gemeinde%E2%80%93Leitbildgesetz,-vertragliche-Gemeindefusionen/ entnommen werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt wie folgt mit der Erarbeitung der Selbsteinschätzung der Zukunftsfähigkeit gem. § 2 Abs. 1 Gemeinde-Leitbildgesetz zu verfahren:

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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