Beschlussvorlage - VO/3/0214/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß §44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden

Laut § 5 Nr. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 100,- bis 1.000,-€.

 

Sachspende:

 

Spender: Erich Steffen, Schulstr. 13, 23942 Benckendorf

Wert:       879,23 €

Datum:    31.12.2016

Reparatur der Schulstr. in Benckendorf

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende des Herrn Erich Steffen, Schulstr.13 in 23942 Beckendorf im Wert von 879,23 € anzunehmen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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