Beschlussvorlage - VO/2/0219/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Grundlage für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 ist der Haushaltserlass des Innenministeriums, aus dem die Orientierungsdaten für die Haushaltsplanung 2017 auf Basis des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen sind. Hierin werden sowohl Aussagen zu den Zuweisungen und Steueranteilen für die Städte und Gemeinden als auch zu den Umlagegrundlagen für Kreis- und Amtsumlage getroffen. Ferner wurde der Entwurf des Haushalts-planes 2017 entsprechend der Mittelanmeldungen der Fachämter aufgestellt.

 

Hebesatzvergleich

 

Grundsteuer A

(v.H.)

Grundsteuer B

(v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Hebesatz der Gemeinde

350

360

355

Prognose 2017 landesdurchschnittlicher Hebesatz für kreisangehörige Gemeinden

310

375

340

 

Bei einer Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B kann das Aufkommen aus Realsteuern um rd. 16.000 € pro Jahr erhöht werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 nebst Anlagen gemäß GemHVO

 

A) mit einer Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für:

 

Grundsteuer B auf …….%

 

B) in vorliegender Fassung    o h n e   Erhöhung der Realsteuerhebesätze. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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