Beschlussvorlage - VO/3/0228/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Finanzierung  und Durchführung des Ausbaus der Marienstraße – Landesstraße-vom Markt bis einschließlich Brücke über die Maurine, ist der Abschluss einer Kostenteilungsvereinbarung mit dem Grundstückseigentümer und Baulastträger für die Fahrbahn, dem Straßenbauamt Schwerin als Vertreter des Landes MV erforderlich.

Die Stadt Schönberg ist Baulastträger für die Straßennebenanlagen-Gehweg und Beleuchtung

Die Baumaßnahme wird als Gesamtbaumaßnahme durch die Stadt durchgeführt. Die Kosten werden entsprechend der jeweiligen Baulast getragen.

Der Bereich vom Markt bis zur Brücke über die Maurine befindet sich im Sanierungsgebiet; daher werden die auf die Stadt entfallenden Kosten über die Stadtsanierung finanziert.

Die anfallenden Kosten für die Nebenanlagen auf der Brücke, außerhalb des Sanierungsgebietes trägt die Stadt, die notwendigen finanziellen Mittel stehen zur Verfügung.

Die vorliegende Vereinbarung wurde mit dem SBA und dem Sanierungsträger vorabgestimmt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt zur Finanzierung und Durchführung der Straßenbaumaßnahme der Stadtsanierung Ortskern III. Bauabschnitt Marienstraße den Abschluss der anliegenden Vereinbarung mit dem  Straßenbauamt Schwerin.

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Vereinbarung abschließend mit dem Straßenbauamt zu verhandeln und abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel aus der Stadtsanierung und Haushaltsmittel der Stadt  stehen zur Verfügung

 

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Anlagen

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