Beschlussvorlage - VO/3/0215/2017

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Amt Schönberger Land betreibt ab voraussichtlich Mai 2017 eine eigene Obdachlosenunterkunft mit 8 Wohnungseinheiten. Nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) ist es erforderlich, dass Benutzungsgebühren zu erheben sind, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppendient. (§6 KAG M-V)

Die Gebührensatzung wurde auf Grundlage einer Kalkulation erarbeitet und ist in der Anlage beigefügt

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Nutzung der Obdachlosenunterkunft des Amtes Schönberger Land.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Gebührensatzung können Benutzungsgebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft erhoben werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...